Welcher Elternteil entscheidet über Impfung des Kindes?

Die Entscheidung über die Durchführung einer Impfung ist nicht nach § 1628 BGB auf einen die Impfung befürwortenden Elternteil zu übertragen, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) sie in dem Alter des betroffenen Kindes nicht mehr als Regelimpfung empfiehlt und der die Impfung befürwortende Elternteil die Voraussetzungen einer Indikationsimpfung nicht geltend macht. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2023, Az.: 6 UF 53/23

 

Neue Düsseldorfer Tabelle 2022

Neu ist:

  • Es kamen erstmals 5 weitere Einkommensstufen hinzu, die Einkommensgrenze wurde angehoben von vorher 5.500 € auf nun 11.000 €.
  • Die Bedarfssätze der minderjährigen und volljährigen Kinder wurden angehoben

Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.

 

Eltern streiten um Coronaimpfung ihres Kindes

Sind Eltern uneinig ob ihr Kind, für das sie das gemeinsame Sorgerecht haben, gegen Corona geimpft werden soll oder nicht, muss  das Familiengericht entscheiden. Das Gericht überträgt die Entscheidungszuständigkeit für die Impfung in der Regel auf den Elternteil, der sich an die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institutes) hält. Grund: Die Impfempfehlungen der STIKO sind in der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) als medizinischer Standard anerkannt. Deshalb gilt der Nutzen der jeweils empfohlenen Impfungen als höher als das Impfrisiko. Der Elternteil, dem die Entscheidungszuständigkeit für die Impfung übertragen wurde, muss dann abwägen, ob sein Kind ein Risikokind ist. Z.B. wegen Vorerkrankungen. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO können über deren Homepage eingesehen werden.

Wohnen im Alleineigentum des Ehepartners

Es kommt häufig vor, dass ein Ex-Ehegatte auch nach der Ehescheidung weiter in der ehemaligen Ehewohnung lebt. Soweit der andere Ex-Ehegatte Alleineigentümer dieser Ehewohnung ist, besteht unter den Voraussetzungen des § 1568 a BGB ein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages. Dieser Anspruch muss aber bis spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Ehescheidung gerichtlich geltend gemacht sein, sonst kann der Eigentümer Herausgabe der Wohnung verlangen. Dies hat der BGH am 10.03.2021 entschieden.

Sorgerecht für Haustiere

…gibt es in Deutschland (noch) nicht. Vielmehr gehören Tiere bei einer Scheidung aus rechtlicher Sicht zum Hausrat und werden, soweit sie den Ehegatten gemeinsam gehören „nach den Grundsätzen der Billigkeit“ verteilt. Etwas anderes soll künftig in Spanien gelten.

Umgang eines Kleinkindes wenn sieben Schlittenhunde im Haushalt leben.

Während das Amtsgericht dem umgangsberechtigten Vater noch auferlegte die Hunde während des Umgangs mit dem einjährigen Kleinkind außer Haus zu schaffen, hob das Oberlandesgericht (OLG) diese Entscheidung auf mit dem Hinweis, dass eine konkrete Gefährdung des Kindes weder dargetan noch ersichtlich sei. Allerdings bekam der umgangsberechtigte Vater die Auflage, sicherzustellen, dass das Kind während der Umgangskontakte nicht unbeaufsichtigt mit einem oder mehreren der Hunde ist. (OLG Frankfurt, 1 UF 170/ 20)

Umgang mit dem Kind findet trotz Corona grundsätzlich statt wie vereinbart

Wenn Sie als getrennt lebende Eltern vor Gericht eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung getroffen haben, darf der Umgang nur aus  zwingenden Gründen ausfallen. Auch in Coronazeiten ist das nur ausnahmsweise der Fall. Etwa wenn die Behörde eine Quarantäne oder eine Ausgangssperre angeordnet hat. Oder wenn der  umgangsberechtigte Elternteil bzw. ein Angehöriger seines Haushalts mit Covid 19 infiziert ist. Der betreuende Elternteil darf sich auch nicht ohne wichtigen Grund in freiwillige Quarantäne begeben und den Umgang aus diesem Grund verbieten.  Ein wichtiger Grund wäre aber beispielsweise, dass  Kontakt mit einem an Covid 19 erkrankten Menschen bestand. Wird grundlos gegen die Umgangsvereinbarung verstoßen,  kann  beantragt werden ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Keine Mundschutz beim Kindesumgang vorgeschrieben

Aufatmen für Eltern, die beim Kindesumgang bisher eine Herausforderung in Corona-Zeiten hatten:

Ein Kindesumgang mit Gesichtsmaske entspricht bei einem 2-jährigen Kind nicht dem Kindeswohl, weil ein Kind in diesem Alter in einem nicht unerheblichen Umfang über seine Mimik und die Mimik seines Gegenübers kommuniziert (so AG Köln, Beschluss vom 24.09.2020, 332 F 85/ 20). Dies bedeutet, dass der Elternteil beim Umgangstermin mit seinem 2-jährigen Kind keinen Mund-Nasen Schutz tragen braucht, damit sein Kind die Gesichtsmimik erkennen kann. So ist eine intensivere Kommunikation mit dem Kind über den Ausdruck des Gesichts wieder möglich. 

 

Sog. Coronabonus im Kindesunterhalt

Im September 2020 wurden einmalig 200 €, im Oktober 2020 einmalig 100 € zusätzlich an den kindergeldberechtigten Elternteil ausgezahlt. Diese Zahlungen werden wie das Kindergeld hälftig vom Barbedarfes des Kindes abgezogen. Die Zahlungspflicht des barunterhalts-pflichtigen Elternteils verringert sich somit für diese Monate. Bei Überzahlungen besteht ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch in Höhe des hälftigen Betrages des Kinderbonus gegen den betreuenden Elternteil.