Alle Beiträge von Daniela Englert

Über Daniela Englert

Fachanwältin für Familienrecht in Jena und München

Welcher Elternteil entscheidet über Impfung des Kindes?

Die Entscheidung über die Durchführung einer Impfung ist nicht nach § 1628 BGB auf einen die Impfung befürwortenden Elternteil zu übertragen, wenn die Ständige Impfkommission (STIKO) sie in dem Alter des betroffenen Kindes nicht mehr als Regelimpfung empfiehlt und der die Impfung befürwortende Elternteil die Voraussetzungen einer Indikationsimpfung nicht geltend macht. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2023, Az.: 6 UF 53/23

 

Neue Düsseldorfer Tabelle 2022

Neu ist:

  • Es kamen erstmals 5 weitere Einkommensstufen hinzu, die Einkommensgrenze wurde angehoben von vorher 5.500 € auf nun 11.000 €.
  • Die Bedarfssätze der minderjährigen und volljährigen Kinder wurden angehoben

Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier.

 

Eltern streiten um Coronaimpfung ihres Kindes

Sind Eltern uneinig ob ihr Kind, für das sie das gemeinsame Sorgerecht haben, gegen Corona geimpft werden soll oder nicht, muss  das Familiengericht entscheiden. Das Gericht überträgt die Entscheidungszuständigkeit für die Impfung in der Regel auf den Elternteil, der sich an die Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institutes) hält. Grund: Die Impfempfehlungen der STIKO sind in der Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) als medizinischer Standard anerkannt. Deshalb gilt der Nutzen der jeweils empfohlenen Impfungen als höher als das Impfrisiko. Der Elternteil, dem die Entscheidungszuständigkeit für die Impfung übertragen wurde, muss dann abwägen, ob sein Kind ein Risikokind ist. Z.B. wegen Vorerkrankungen. Die aktuellen Empfehlungen der STIKO können über deren Homepage eingesehen werden.

Wohnen im Alleineigentum des Ehepartners

Es kommt häufig vor, dass ein Ex-Ehegatte auch nach der Ehescheidung weiter in der ehemaligen Ehewohnung lebt. Soweit der andere Ex-Ehegatte Alleineigentümer dieser Ehewohnung ist, besteht unter den Voraussetzungen des § 1568 a BGB ein Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages. Dieser Anspruch muss aber bis spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Ehescheidung gerichtlich geltend gemacht sein, sonst kann der Eigentümer Herausgabe der Wohnung verlangen. Dies hat der BGH am 10.03.2021 entschieden.

Sorgerecht für Haustiere

…gibt es in Deutschland (noch) nicht. Vielmehr gehören Tiere bei einer Scheidung aus rechtlicher Sicht zum Hausrat und werden, soweit sie den Ehegatten gemeinsam gehören „nach den Grundsätzen der Billigkeit“ verteilt. Etwas anderes soll künftig in Spanien gelten.

Umgang eines Kleinkindes wenn sieben Schlittenhunde im Haushalt leben.

Während das Amtsgericht dem umgangsberechtigten Vater noch auferlegte die Hunde während des Umgangs mit dem einjährigen Kleinkind außer Haus zu schaffen, hob das Oberlandesgericht (OLG) diese Entscheidung auf mit dem Hinweis, dass eine konkrete Gefährdung des Kindes weder dargetan noch ersichtlich sei. Allerdings bekam der umgangsberechtigte Vater die Auflage, sicherzustellen, dass das Kind während der Umgangskontakte nicht unbeaufsichtigt mit einem oder mehreren der Hunde ist. (OLG Frankfurt, 1 UF 170/ 20)

Umgang mit dem Kind findet trotz Corona grundsätzlich statt wie vereinbart

Wenn Sie als getrennt lebende Eltern vor Gericht eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung getroffen haben, darf der Umgang nur aus  zwingenden Gründen ausfallen. Auch in Coronazeiten ist das nur ausnahmsweise der Fall. Etwa wenn die Behörde eine Quarantäne oder eine Ausgangssperre angeordnet hat. Oder wenn der  umgangsberechtigte Elternteil bzw. ein Angehöriger seines Haushalts mit Covid 19 infiziert ist. Der betreuende Elternteil darf sich auch nicht ohne wichtigen Grund in freiwillige Quarantäne begeben und den Umgang aus diesem Grund verbieten.  Ein wichtiger Grund wäre aber beispielsweise, dass  Kontakt mit einem an Covid 19 erkrankten Menschen bestand. Wird grundlos gegen die Umgangsvereinbarung verstoßen,  kann  beantragt werden ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Höheres Kindergeld und höherer Kinderfreibetrag ab 01.01.2021

Das Kindergeld steigt auf 219 € für ein erstes und zweites Kind, auf 225 € für ein drittes Kind und auf 250 € für jedes weitere Kind.

Auch der Kinderfreibetrag steigt für Verheiratete um 288 € gegenüber dem Vorjahr, auf 5.460 €.  Ob der Bezug von Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist ermittelt das Finanzamt.

Für Alleinerziehende gibt es zusätzlich einen Entlastungsbetrag, der wegen der Corona-Krise in 2021 auf 4.008 € steigt und sich für jedes weitere Kind um 240 € erhöht.

Wer Kindesunterhalt zahlt, aber weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag nutzt, kann in 2021 Unterhaltsleistungen bis zu 9.000 € von der Steuer absetzen.

 

Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bei guten Einkommensverhältnissen

Während der BGH bislang eine lineare Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle über die 10. Einkommensstufe (5.101 € – 5.500 €) hinaus ablehnte, wird daran nun nicht mehr uneingeschränkt festgehalten. Vielmehr soll eine begrenzte Fortschreibung der Tabelle bis zur Obergrenze von 11.000 € nicht ausgeschlossen sein, so ein Beschluss des XII. Zivilsenats vom 16.09.2020. Dieser Beschluss konnte in der aktuellen Tabelle vom 01.01.2021 aus Zeitgründen leider nicht mehr berücksichtigt werden. Jedenfalls aber entfällt künftig ein Auskunftsanspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil nicht mehr allein aufgrund der Erklärung des Unterhaltspflichtigen, er sei „unbegrenzt leistungsfähig“. Dies jedenfalls wenn geltend  die Haftungsquote der Eltern bestimmt werden muss. So wenn Mehrbedarf oder Volljährigenunterhalt geltend gemacht wird oder die Kinder im Wechselmodell betreut werden. .