Haben Eltern ihrem Kind eine Ausbildung finanziert die den Begabungen und Neigungen des Kindes entspricht, und findet das Kind in diesem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle, sind die Eltern grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Kind eine weitere Berufsausbildung zu finanzieren. Das hat der 7. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 27.04.2018 beschlossen (Az. 7 UF 18/18 OLG Hamm).