Damit Sie sich selbst einen kurzen Überblick über den Sie interessierenden Themenbereich verschaffen können, finden Sie im Menü jeweils eine kurze Zusammenfassung zu den Hauptregelungsbereichen des Familienrechts. Zu beachten ist aber, dass im Familienrecht jeder Fall ein Einzelfall ist, da keine Familie einer anderen aufs Haar gleicht. Daher ist immer eine persönliche anwaltliche Beratung notwendig, um die individuellen Besonderheiten Ihrer Ehe/ Lebenspartnerschaft/ nichtehelichen Lebensgemeinschaft und ihrer Kinder eine angemessen berücksichtigen zu können.
Das Familienrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet mit zahlreichen Besonderheiten. Beim Stichwort „Familienrecht“ denkt man meist nur an die klassischen Themenbereiche wie die Folgen einer Trennung und Scheidung, z.B. den Kindes- und Ehegattenunterhalt, das Sorgerecht, das Umgangs- bzw. Besuchsrecht, die Teilung der Haushaltsgegenstände und des Vermögens. Dabei geht das Familienrecht noch weit über diese Kernbereiche hinaus und greift auch in andere Rechtsgebiete ein. Die Klärung der Abstammung, insbesondere die Vaterschaftsanerkennung und auch die Vaterschaftsanfechtung gehören ebenso dazu, wie die Adoption, das Namensrecht oder auch die Übernahme der rechtlichen Verantwortung für eine andere Person beispielsweise durch Vormundschaft. Auch die Abwehr staatlichen Eingreifens in die persönlichen Elternrechte. Auch Maßnahmen auf dem Gebiet des Gewaltschutzes zählen zum Familienrecht, beispielsweise wenn ein Partner den anderen stalkt oder gewalttätig wird. Dann besteht die Möglichkeit einstweilige Anordnung zu beantragen. Das Familienrecht ist also breit gefächert und umfasst weit mehr als die durch Ehe begründete Partnerschaft. Auch die Regelungen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden von den Vorschriften des Familienrechts bestimmt.