Hier finden Sie Links zu nützlichen Formularen:
Der Fragebogen zum Versorgungsausgleich ist zwingend bei allen Ehescheidungen auszufüllen, sofern der Versorgungsausgleich nicht durch notariellen Vertrag ausgeschlossen wurde. Der Fragebogen kann bereits mit dem Scheidungsantrag abgegeben werden.
Für die gerichtliche Vertretung kann bei Bedürftigkeit Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Dann ist folgende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen:
Bürger mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit auch schon für die Beratung oder die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts Beratungshilfe bei dem Amtsgericht ihres Wohnortes zu beantragen. Der Beratungshilfeschein ist zum ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt vorzulegen. Das für Sie zuständige Amtsgericht finden Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl: hier.
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