In Zeiten der Globalisierung gewinnt das internationale Familienrecht stetig an Bedeutung. Wenn nicht beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit oder den gleichen Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz haben oder die Ehe im Ausland geschlossen wurde, muss zunächst ermittelt werden welche Gerichte im Streitfall zuständig sind und welche Rechtsordnung Anwendung findet. Dies sind komplexe Vorfragen für Mandate aus dem internationalen Familienrecht. Neben den Vorschriften der einzelnen Staaten müssen hier auch EU-Verordnungen sowie völkerrechtliche Abkommen beachtet werden.
Zu beachten ist auch, dass ein Elternteil bei gemeinsamer Sorge nicht eigenmächtig mit dem Kind in ein anderes Land ziehen darf, auch wenn er, meist nach einer Trennung, „nur“ in seine Heimat zurückkehrt. Nach dem Gesetz begeht ein Elternteil eine Kindesentführung, wenn er das Kind ins Ausland verbringt, ohne vorher das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Es muss daher unbedingt vor dem Wegzug ein Sorgerechtsverfahren geführt werden mit dem Ziel die alleinige Entscheidungsbefugnis bezüglich des Umzugs zu erlangen.
Soweit Ihr Kind nach Deutschland entführt wurde, kann ein Antrag nach dem HKÜ (Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung) auf Rückführung des Kindes in den Heimatstaat gestellt werden, damit dort über die elterliche Sorge und/ oder Umgang entschieden wird. Für alle Kinder die nach Thüringen entführt wurden ist das Amtsgericht Jena in erster Instanz ausschließlich zuständig.
Bereits seit einigen Jahren bin ich regelmäßig für das Bundesamt für Justiz (BfJ) als Unterbevollmächtigte in HKÜ-Verfahren vor dem AG Jena und dem Thüringer OLG tätig. Das BfJ unterstützt Sie bei Internationalen Sorgerechtsverfahren und auch bei der Geltendmachung von Auslandsunterhalt.