Als Scheidungsanwältin für Jena beschäftige ich mich neben den verschiedenen Themen des Familienrechts auch mit Problemstellungen rund um die Scheidung. Ich bin seit über 20 Jahren als Fachanwältin aktiv und habe in dieser Zeit zahlreichen Mandanten zu ihrem Recht verholfen.
Um eine Scheidung beantragen oder aktiv im Scheidungsverfahren selbst Anträge stellen zu können, benötigt man zwingend einen Rechtsanwalt.
Außer in besonderen Härtefällen wird eine Ehe vom Gericht frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden. Soweit kein Verzichtsvertrag vorliegt, entscheidet das Gericht immer auch über den sog. Versorgungsausgleich. Zu allen weiteren Scheidungsfolgen (sogenannte Folgesachen) entscheidet das Gericht nur auf Antrag, so
- zum Ehegattenunterhalt
- zum Zugewinnausgleich
- zum Kindesunterhalt
- zum Umgang mit gemeinsamen Kindern
- zum Sorgerecht
- zur Aufteilung der Haushaltsgegenstände
- zur Nutzung der Ehewohnung nach der Scheidung
Sofern Sie bereits mindestens ein Jahr getrennt leben und einen Scheidungsantrag stellen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu einem ersten Gespräch mit:
- Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Falls vorhanden: Ehevertrag
- Falls vorhanden: Vereinbarung zur Regelung der Trennungs- und/ oder Scheidungsfolgen
- Aktueller Gehaltsbescheid und/ oder letzter Einkommenssteuerbescheid
Sofern die Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde oder mindestens einer der Ehepartner kein deutscher Staatsbürger ist, können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Welche Aufgaben hat ein Scheidungsanwalt für Jena?
Die Aufgaben eines Scheidungsanwalts bestehen unter anderem darin, die Mandanten auf die notwendige Trennungszeit hinzuweisen. Längere Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr. Weiterhin betreut der Scheidungsanwalt Themen wie Ehegattenunterhalt, Umgangsrechte, gemeinsamer Hausrat und Immobilieneigentum. Das Ziel besteht darin, dass die Scheidung im Sinne der Mandanten verläuft und deren Rechte durchgesetzt werden können.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten für eine Scheidung sind gesetzlich geregelt und bestehen aus Gerichts- und Anwaltsgebühren. Die Anwaltskosten bemessen sich dabei am Verfahrenswert, der sich wiederum aus dem Nettoeinkommen der Ehegatten sowie derem Vermögen bestimmt. Die genauen Kosten lassen sich anhand des Verfahrenswertes im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Anlage 2) sowie dem Gerichtskostengesetz nachlesen.