Im September 2020 wurden einmalig 200 €, im Oktober 2020 einmalig 100 € zusätzlich an den kindergeldberechtigten Elternteil ausgezahlt. Diese Zahlungen werden wie das Kindergeld hälftig vom Barbedarfes des Kindes abgezogen. Die Zahlungspflicht des barunterhalts-pflichtigen Elternteils verringert sich somit für diese Monate. Bei Überzahlungen besteht ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch in Höhe des hälftigen Betrages des Kinderbonus gegen den betreuenden Elternteil.