Bei Unterhalt verlangt das Recht schnelles Handeln. Jeder Monat zählt und kostet gutes Geld. Zögern Sie also nicht und lassen Sie prüfen ob Sie einen Unterhaltsanspruch haben. Oder ob ein gegen Sie geltend gemachter Unterhaltsanspruch tatsächlich berechtigt ist. Im Unterhaltsrecht ist es besonders wichtig sofort die nötigen rechtlichen Schritte einzuleiten, damit Sie nicht zu wenig bekommen – oder zu viel zahlen müssen.
Man unterscheidet folgende Unterhaltsansprüche:
- Sind Eltern ihren Kindern unterhaltspflichtig spricht man von Kindesunterhalt. Hier ist in der Regel die Düsseldorfer Tabelle einschlägig. Die Oberlandesgerichte (OLG) haben Unterhaltsrichtlinien erlassen, die auf den Internetseiten der jeweiligen Oberlandesgerichte zu finden sind.
Achtung : Im Fall des Wechselmodells haben grundsätzlich beide Elternteile für den Barunterhalt des Kindes einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst zusätzlich die infolge des Wechselmodells entstehenden Mehrkosten. Der jeweils geleistete Naturalunterhalt ist nur als (teilweise) Erfüllung des Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen. Der Barunterhaltsanspruch des Kindes kann gegen den besser verdienenden Elternteil geltend gemacht werden. Er richtet sich auf den Ausgleich der Unterhaltsspitze, die verbleibt, nachdem die von den Eltern erbrachten Leistungen abgezogen wurden. BGH XII ZB 565/15, Beschluss vom 11.1.2017 - Sind Kinder Ihren Eltern unterhaltspflichtig spricht man von Elternunterhalt. Dies wird immer öfter relevant, insbesondere wenn die alten Eltern in ein Heim müssen.
- Während der Trennungszeit kann ein Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt haben.
- Nach rechtskräftiger Scheidung kann ein nachehelicher Unterhaltsanspruch bestehen. Der häufigste Fall ist der sog. Betreuungsunterhalt, also Unterhalt für die Betreuung eines Kindes/ mehrerer Kinder.
- Die Mutter eines nichtehelichen Kindes kann einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes haben.