Vermögen

Oft bauen Ehepartner erst gemeinsam ein Vermögen auf oder sie legen, nach und nach, ihr Vermögen zusammen: Sie bauen gemeinsam ein Haus, bauen gemeinsam eine Firma auf, sorgen für ihr gemeinsames Alter vor… Sofern die Ehegatten keinen (gültigen) Ehevertrag haben ist es oft schwierig, dieses Vermögen am Ende einer Ehe wieder auseinander zu dividieren.

Im Rahmen von Trennung und Scheidung sind daher zumeist wichtige Vermögensfragen zu klären:  Das Vermögen muss gerecht geteilt werden, es muss geklärt werden, wer was von den Haushaltssachen erhält, wer die Ehewohnung bekommt und auch die während der Ehezeit erworbenen Pensions- oder Rentenansprüche müssen gerecht aufgeteilt werden. Schließlich muss darauf geachtet werden, dass steuerliche Nachteile vermieden und steuerliche Vorteile genutzt werden. Beispielsweise indem Unterhalt von der Steuer abgesetzt wird ( sog. begrenztes Realsplitting), die Kosten des Scheidungsverfahrens steuerlich berücksichtigt werden und die Steuerklasse im richtigen Moment gewechselt wird.

Die Aufteilung des Vermögens (Immobilien, Konten, Lebensversicherungen, Wertpapiere…) ist zunächst davon abhängig, in welchem Güterstand die Ehegatten leben.

Aber auch in  nichtehelichen Lebensgemeinschaften schaffen die Partner oft Dinge für den gemeinsamen Haushalt an, die klaren Linien zwischen „mein“, „dein“ und „unser“ verschwimmen im Laufe der Zeit. Daher ist  bei der Auflösung einer Lebensgemeinschaft oft schon die Bestimmung der Eigentumsverhältnisse schwierig.