Zwar kann das Gericht das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen. Wenn das Verhältnis der Eltern aber erheblich konfliktbelastet ist, kann die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells den Interessen des Kindes widersprechen. Auch weit auseinander liegende Wohnorte der Eltern können ein Hinderungsgrund sein, OLG Bremen, Beschluss vom 16.08.2018, 4 UF 57/18